Frage:
15-jährige Tochter plant mit ebenfalls minderjährigem Cousin ihre nächste Ferienreise, rechtliche Probleme ?
frabi
2006-09-13 15:00:36 UTC
Vielleicht ist jemand informiert, ob man seine unmündige Tochter mit ihrem unmündigen Cousin (14) auf eine Ferienreise schicken kann ( zu einem Musiktreffen ). Beide würden dann bei einer Privatfamilie wohnen, wie auch die meisten anderen Teilnehmer bei Privatfamilien untergebracht sind. Wegen der beiden habe ich eigentlich keine Sorgen, da die Tochter sehr aufgeklärt und realistisch ist, was sie gerade in den Sommerferien bewiesen hat, wo sie den Cousin die ganze Zeit zu Besuch hatte und ihn als besten Freund ohne Risiko bezeichnet hat, aber wie sieht es mit den Elternpflichten aus, kann ich die beiden in den nächsten Ferien für eine Woche ziehen lassen ?
Vierzehn antworten:
?
2006-09-14 12:45:49 UTC
So was wäre vor 20 Jahren keine Frage wert gewesen. Da ließen Eltern ihre Kinder ab etwa 13 Jahren zusammen mit Freunden auf Radtour gehen und dies ohne Erwachsene Begleitung. Da ging es Unfällen auch nur darum das die Versicherung für Schäden auf kam oder eben die Erziehungsberechtigten. Doch denen machte man deswegen auch nicht noch den Prozess von wegen Aufsichtspflicht.



Doch inzwischen hat sich das zum Nachteil für Eltern und Kinder verändert. Sollte heute etwas passieren, müssen die Eltern mit Schriftstücken belegen können das sie alles nötige getan haben, Schäden oder Unfälle zu vermeiden oder das im Fall eines Falles immer eine Erwachsene Betreuungs Person, je nach Alter des Kindes in der Nähe oder direkt beim Kind ist.



Doch wie hier schon einer sagte. Das Gesetz ist das so was von Verwinkelt, wo sich die Versicherungen dann um die Schadensleistung und Wiedergutmachung herum drücken können. Ja und dann wird den Eltern der Prozess gemacht.

Wo man dann nur hoffen kann, das sie auf einen Richter stoßen, der ein Gefühl für die Sachlage hat. Wo ihm aber dann in der Regel durch den Staatsanwalt oder Teuer bezahlte Gegen Rechtsanwälte, das Leben schwer gemacht wird.



Tja ist nicht so leicht das Leben heute zwischen dem 10 und 18 Lebensjahr, als wie dies vor 20 Jahren es noch war
Appelpie
2006-09-15 02:09:17 UTC
Rein rechtlich gesehen hast du als Elternteil die Verantwortung für dein Kind,da es ja noch nicht volljährig ist.

Deine Tochter kann nur die Reise unternehmen ,wenn Du dein Einverständnis dazu gibts und eine volljährige Person mitreist.

Sollte etwas passieren und keine volljährige Person ist dabei wirst Du zur Rechenschaft gezogen.

Du mußt aber selber wissen ob deine Tochter so verantwortungsvoll ist alleine zu fahren.
bernd
2006-09-13 15:13:55 UTC
Wenn du Vertrauen hast dann lass sie fahren! Es stärkt auch der Verhältnis zwischen dir und ihr!
swissnick
2006-09-13 15:11:57 UTC
Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein rechtliches Problem besteht. Im Inland ist auch von einer 15jährigen zu erwarten, dass sie alleine im Zug reisen darf und kann. Am Zielort hat sowohl die unterbringende Privatfamilie als auch die Organisation des Musiktreffens gewisse Verpflichtungen.



Ich denke, es genügt, wenn Du Ankunft und Abfahrt telefonisch überprüfst und auch sonst in Kontakt bleibst.
2006-09-13 15:08:01 UTC
auch wenn sie sich zu einander hingezogen fühlen ist ok



larry, gasthund
snuus
2006-09-13 15:06:46 UTC
Wenn es eine Reise ist, die von Erwachsenen begleitet und betreut wird (so wie bei einer Klassenreise oder Schüleraustausch), dann ist es kein Problem. Ansonsten wird es komplizierter, die Gastfamilie muss die Aufsichtspflicht übernehmen, dass muss man schriftlich festlegen. Ohne Aufsicht dürfen die beiden laut Gesetz nicht sein, sind dafür noch zu jung.
Klotzhufenimperator
2006-09-13 15:04:33 UTC
solange sie sich nicht zu einander hingezogen fühlen, ist doch alles ok.
rolffine
2006-09-13 15:04:13 UTC
Klar, Kinder müssen ihre Erfahrungen sammeln.......und sie soll aus ihrem Schreibtisch die Schachtel mit den Kondomen mitnehmen!
2006-09-13 15:03:55 UTC
Das ist nur möglich wenn diese Familie die Verantwortung übernimmt, und das auch schriftlich niedergelegt wurde.( für diesen zetraum).
menschliches.wesen88
2006-09-13 15:03:41 UTC
wo ist da das rechtliche problem wenn sie in einer gastfamilie sind? ist dann doch wie ein schüleraustausch von 13jährigen! genau dasselbe, oder irre ich?
Dino S
2006-09-15 12:10:53 UTC
Tja die Gesetze stehen eindeutig heut zutage gegen dich und vor allem noch gegen deine Tochter. Schlage vor das du ihr eben ganz

deutlich machts das es nicht an dir liegt, den du würdest ihr in dieser

Sache ja volles Vertrauen entgegen bringen.

Doch der Staat kennt nur eines und das ist eben Misstrauen.

Gegen die Eltern, aber ganz besonders gegenüber den Minderjährigen.

Verdanken haben wird das so Super Politikern wie den Söder aus

Bayern von der CSU. Der in seiner Jugend bestimmt nicht so

überschützt worden ist.

Sage deiner Tochter, es reiche schon vielleicht der Verdacht und

sie die Mutter wandert erst mal in den Knast und das ist kein Witz.

Den vielleicht unterstellt dir der Staat entweder Drocgenbesitz

oder das deine Tochter eben auf eine gewisse weise, natürlich

nur auf Befehl der Erziehungsberichtigten, ihren Körper zu verkaufen.



Also mach deiner Tochter schlichtweg klar, das unser Staat eben

Saublöd ist und du gegen ihn absolut Machtlos bist, sowie natürlich

sie als Tochter es erst recht ist und mit 15 kann man auch schon

in den Jugendknast einfahren.



Die Welt ist eben nicht gerecht. Schon garnicht gegen über Minderjährigen. Den die sieht der Staat als sein besitz und Kapital

in Form von Arbeitskraft an.

Aber keine Angst, das wird noch alles viel schlimmer werden.
Andreas H
2006-09-14 17:43:57 UTC
Ich denke das es nicht um ein rechtliches Problem handelt !

Was ist wenn was passiert ?

Wer trägt die Verantwortung ?

Ist die Einhaltung der Aufsichtspflicht sicher gestellt ?

Was ist das für ein Musik-treffen ?

Gibt es dort eine Aufsicht (Sicherheitsdienst ) ?

Gibt es eine Altersbeschrenkung ?

Sorry,aber das ist sehr dünnes Eis !

Lieber eine Woche eine knatschige Tochter,wie Lebeslänglich Vorwürfe !
foolish_fool1234
2006-09-14 06:46:40 UTC
Die Erziehungsberechtigten (in der Regel die Eltern) haben die Pflicht sich um ihre Kinder zu kümmern. Hierzu zählt die Wahrung der Aufsichtspflicht. Wie diese im Detail auszuführen ist, ist im Gesetz nicht geregelt: Aufsichtspflicht bedeutet, dass Kinder/Jugendliche auf Gefahren Aufmerksam gemacht werden müssen, entsprechende Maßnahmen (z.B. Regeln aufstellen) ergriffen werden müssen um die Gefahr abzuwenden. Zudem muss geprüft werden, ob die Maßnahmen überprüft werden.



Die Aufsichtspflicht kann natürlich delegiert werden. Das ist in der Schule, in Jugendgruppen oder bei Jugendfreizeiten durchaus üblich. Hierzu wird ein Vertrag geschlossen. Dieser findet praktisch natürlich häufig nicht schriftlich statt - im Zweifel ist es natürlich besser, es schriftlich zu klären - sonst gibts hinterher Streitigkeiten.



Unser Grundgesetz sichert den Menschen Reisefreiheit innerhalb Deutschlands zu. Diese gilt natürlich auch für Minderjährige. Also, spricht auch hier nichts gegen die Reise -lediglich die Frage der Aufsichtspflicht bleibt. Ob Eltern ihre 14 bzw. 15 jährige Tochter alleine reisen lassen dürfen, hängt vom Reifegrad der Kinder ab.



Eine 14 bzw 15 jährige länger ohne Aufsicht zu lassen halte ich für grob fahrlässig. Findet in der Gastfamilie eine Aufsicht statt?



Das Jugenschutzgesetz (JuSchG) regelt, dass Kindern der Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten nicht gewährt werden darf. Das gleiche Gesetz sagt (im §5), dass Jugendlichen unter 16 die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Aufsichtsperson nicht gestatt werden darf. Ausnahme: Die Veranstaltung findet von einem Träger der Jugendhilfe statt.



Schwieriges Thema mit vielen Lücken, Ecken und Kanten...aber ich hoffe dieser kleine Einblick hilft erstmal!
2006-09-13 16:01:51 UTC
ein grinsen an rolffine....als ich die Frage las, hab ich gleich auch an die Kondome gedacht,und tatsächlich.

aber um die Frage heute zu beantworten, klar kannst du sie schicken,die Gastfamilie wird ja die Verantwortung soweit es geht übernehmen .Wenn sie auch noch in Gruppe reisen,um so besser, mach dir keinen Kopf.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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