rein rechtlich ist der Sex unter 16 jahren eine Vergehen an Minderjährigen, aber wenn es das Alter ist könntet Ihr ja auch noch damit warten, oder? Es gibt ja auch die möglichkeit des Kennenlernens durch Petting, also des Kennenlernens des Körpers des anderen & dessen Vorlieben etc. aber naja wo kein Kläger da kein Richter.
Weiß Deine Bekanttschaft denn von Deinen Gefühlen? Hast Du Ihm schon deine Zuneigung gestanden?! Weil ich glaube das es auch meist ausgenutzt wird. Also ich kenne Fälle, die sind zwar nicht strafbar, aber da ist das "Endergebnis" nicht gerade im Sinne der Personen die es betrifft.
Eine Chance hat jedes Glück, das ist nicht vom Alter abhängig, also da gibts auch genug Beispiele.
Aber Du solltest Deiner "Flamme" schon bekannt geben das Sie in deinem Auge ist.
Viel Glück von mir für Euch bzw. für Dich.
& sei Bitte nicht enttäuscht wenn es nicht im Sinne des anderen ist, sich mit Dir zu befreunden. Du bist noch Jung.